kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine für den 27. April 2012 von der Jugendorganisation der NPD in Braunschweig vor dem dortigen Schloss geplante Versammlung mit dem Ziel, das Lied "Ein junges Volk steht auf" zu singen und öffentlich zu besprechen, bleibt verboten. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Das Lied wurde von einem führenden Funktionär der
Wie das Verwaltungsgericht Braunschweig und zuvor bereits einzelne Strafgerichte ist das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht dieser Ansicht nicht gefolgt. Nach § 86 a StGB ist es also nicht nur - wie vom Antragsteller vorgetragen - verboten, die jeweils offizielle Hymne einer verbotenen Organisation zu singen; von dem Verbot ist vielmehr auch das Singen weiterer Lieder umfasst, wenn sie neben oder ergänzend zu einer offiziellen Hymne durch eine weite herausgehobene Verbreitung kennzeichnend gerade für die verbotene Organisation geworden sind.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2012
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Niedersaechsisches-OVG_11-ME-11312_Lied-der-Hitlerjugend-darf-auch-im-Rahmen-einer-Versammlung-nicht-oeffentlich-gesungen-werden~N13414
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13414
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.