wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.02.2010
11 LB 233/09 und 11 LB 234/09 -

Niedersächsisches OVG: Kein Waffenschein für Messebesuche eines Juweliers

Erhöhte Gefahr eines Überfalles außerhalb der "eigenen vier Wände" nicht gegeben

Einem Geschäftsführer bzw. einer leitende Angestellten eines Uhren-, Schmuck- und Antiquitätengeschäftes hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Waffenscheins, d.h. die Berechtigung zum Führen von Waffen außerhalb ihrer Wohnung und ihres Ladens. Dies geht aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor.

Für den Besitz eines Waffenscheins bedarf es einer gegenüber der Allgemeinheit wesentlich erhöhten Gefahr eines Überfalles gerade außerhalb der "eigenen vier Wände", zu dessen Abwehr eine Schusswaffe geeignet und erforderlich sein muss. Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht gegeben, und zwar auch nicht auf den vorrangig geltend gemachten Reisen der Kläger zur Teilnahme als Aussteller auf Uhren- und Schmuckmessen.

Waffenbesitzkarte bleibt erhalten

Die Waffenbesitzkarte, die zum Besitz einer Waffe in der eigenen Wohnung und im Laden berechtigt und an deren Ausstellung der Gesetzgeber geringere Anforderungen als an die Erteilung eines Waffenscheins stellt, darf der Kläger hingegen behalten, denn im Laden der Kläger besteht das erforderliche Überfallrisiko.

VG bejaht Waffenschein – OVG ändert Urteil ab

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover teilweise geändert. Das Verwaltungsgericht hatte einen Anspruch auf Erteilung von Waffenscheinen bejaht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2010
Quelle: ra-online, Niedersächsisches OVG

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Niedersaechsisches-OVG_11-LB-23309-und-11-LB-23409_Niedersaechsisches-OVG-Kein-Waffenschein-fuer-Messebesuche-eines-Juweliers~N9269

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9269 Dokument-Nr. 9269

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.