wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.03.2014
10 LC 85/12 -

Vollständige Privatfinanzierung einer Straßen­aus­bau­maßnahme durch die Anlieger unzulässig

Vereinbarung der Anlieger mit der Gemeinde stellt Umgehung des Niedersächsischen Kommunal­abgaben­gesetzes in Verbindung mit der Straßen­aus­bau­beitrags­satzung der Gemeinde dar

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat eine vollständige Privatfinanzierung einer Straßen­aus­bau­maßnahme durch die Anlieger der Straße für unzulässig erklärt.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Rat der Gemeinde in den Jahren 2009 und 2011 beschlossen, dass die Anlieger von bestimmten Gemeindestraßen auf eigene Kosten die Fahrbahndecken durch den Auftrag einer Deckschicht von 4 bis 5 cm zu erneuern haben. Dies wurde von den Einverständniserklärungen aller Anlieger sowie der Überweisung eines "freiwilligen Reparaturbeitrags" abhängig gemacht.

Landkreis hält Beschlüsse des Gemeinderats für rechtswidrig

Der beklagte Landkreis Celle beanstandete die Ratsbeschlüsse als rechtswidrig und unwirtschaftlich. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage der Gemeinde abgewiesen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil.

Übernahme des vollen Aufwands durch Beitragspflichtige im Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde nicht vorgesehen

Nach der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist eine vollständige Privatfinanzierung einer Straßenausbaumaßnahme durch die Anlieger der Straße unzulässig. Eine entsprechende Vereinbarung der Anlieger mit der Gemeinde stellt eine Umgehung der Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde dar. Danach ist eine Übernahme des vollen Aufwands durch die Beitragspflichtigen nicht vorgesehen. Von diesen Regelungen abweichende Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn das Gesetz dies ausnahmsweise gestattet. Eine entsprechende Rechtsgrundlage ist vorliegend nicht vorhanden. Hinzu kommt, dass ein vollständig privatfinanzierter Straßenbau mit dem öffentlich-rechtlichen Verständnis der Wahrnehmung der Aufgabe der Straßenbaulast nicht vereinbar ist. Die Straßenbaulast ist eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sie gehört zur schlichten Hoheitsverwaltung und wird im Interesse der Allgemeinheit erfüllt. Ein auf Wunsch der Anlieger durchgeführter anliegerfinanzierter Straßenbau widerspricht diesem Verständnis.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2014
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Niedersaechsisches-OVG_10-LC-8512_Vollstaendige-Privatfinanzierung-einer-Strassenausbaumassnahme-durch-die-Anlieger-unzulaessig.news17797.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17797 Dokument-Nr. 17797

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.