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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2012
1 ME 196/12 -

Bewohner muss einsturzgefährdetes Haus räumen

Wohnhaus in der Frommestraße 4 in Lüneburg muss aufgrund akuter Lebensgefahr für die Bewohner geräumt werden

Die von der Hansestadt Lüneburg angenommene Einsturzgefahr des Gebäudes Frommestraße 4 ist hinreichend wahrscheinlich. Leib und Leben seiner Bewohner sind akut gefährdet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen.

In dem zugrunde liegenden Fall ist das Gebäude in der Frommestraße 4 in Lüneburg einsturzgefährdet. Die Antragstellerin wehrte sich vergebens gegen das Verbot der Stadt, ihr Zimmer in diesem Haus weiter zu bewohnen.

Gutachten stellt hohen Gefährdungsgrad fest

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen begründete seine Entscheidung wir folgt:

Zwar lasse sich der Einsturz des Gebäudes nicht taggenau vorhersehen. Die Schiefstellung des Gebäudes, ein fehlender Giebelanker sowie Risse im Mauerwerk würden nach den gutachterlichen Feststellungen aber einen solchen Gefährdungsgrad nahelegen, dass angesichts des Wertes des bedrohten Rechtsguts nicht länger zugewartet werden könne. Es sei nicht ersichtlich, dass jetzt noch ausreichenden Umfangs effiziente Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Für den Senat spiele es keine Rolle, ob dieser Zustand auf fehlende Unterhaltungsmaßnahmen des Eigentümers oder seiner Vorgänger zurückzuführen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen/ra-online

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