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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Wohngemeinschaft ausländischer Arbeitnehmer in einem im allgemeinen Wohngebiet liegenden Einfamilienhaus zulässig sein kann.
Im zugrunde liegenden Verfahren bewohnten vier polnische Arbeitnehmer das Obergeschoss eines in einem Allgemeinen
Die Rechtsmittel der Arbeitnehmer hatten in zweiter Instanz Erfolg. Nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sprechen vorläufig die besseren Gründe für die Annahme, es handele sich um eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2015
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 21621
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