kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ist nur die Hausverwaltung Versicherungsnehmerin der Wohngebäudeversicherung, so steht dem Wohnungseigentümer keine Klagebefugnis zu. Es besteht ein erkennbares und nachvollziehbares Interesse des Vermieters nur mit dem Versicherungsnehmer verhandeln zu müssen. Dies hat das Landgericht Ingolstadt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 kam es in einer Eigentumswohnung in Bayern zu einem Austritt von Leitungswasser, wodurch die darunter befindliche Wohnung beschädigt wurde. Da sich die Wohnungseigentümergemeinschaft weigerte Ansprüche gegen die
Das Landgericht Ingolstadt wies die Klage als unzulässig ab. Den Klägern stehe nicht die
Sollte weder die WEG noch die Hausverwaltung Ansprüche des betroffenen Wohnungseigentümers gegenüber der Versicherung durchsetzen wollen, so das Landgericht, könne er dies verlangen. Gegebenenfalls stehen ihm Schadenersatzansprüche gegen die WEG oder die Hausverwaltung zu.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2023
Quelle: Landgericht Ingolstadt, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Landgericht-Ingolstadt_21-O-304521_Hausverwaltung-als-Versicherungsnehmerin-der-Wohngebaeudeversicherung-Keine-Klagebefugnis-des-Wohnungseigentuemers~N33342
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 33342
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.