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Das Land Rheinland-Pfalz muss einen Mann nicht für eine ca. 10-monatige Untersuchungshaft entschädigen, obwohl er mittlerweile rechtskräftig freigesprochen ist. Denn nach Auffassung des Landgerichts Frankenthal hat dieser grob fahrlässig selbst dazu beigetragen, dass er verdächtigt und inhaftiert worden ist. Die Entscheidung ist vom Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken inzwischen bestätigt worden und damit rechtskräftig
Im hier vorliegenden Fall war der inzwischen 26-jährige Mann mit Wohnsitz in Litauen zusammen mit einem Landsmann Ende Juni 2018 nachts in einem Auto in Dannstadt-Schauernheim festgenommen worden. Beide Männer kamen in
Nachdem das Amtsgericht Ludwigshafen zunächst beide Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt hatte, sprach das Landgericht Frankenthal im Berufungsverfahren nur einen der beiden schuldig, den 26-Jährigen dagegen frei. Nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" sei diesem die Beteiligung an der Tat nicht hinreichend sicher nachzuweisen. Anders als der Verurteilte war nämlich die zweite Person auf den Aufnahmen der am Haus befindlichen Überwachungskamera nicht eindeutig zu identifizieren. Es ließ sich deshalb für die Kammer nicht ausschließen, dass es zwischen dem Diebstahlsversuch und der später erfolgten Festnahme zu einem Wechsel des Fahrzeuginsassen gekommen war.
Trotz des Freispruchs erhält der Mann in diesem Fall für die erlittene
Der Mann habe sich somit freiwillig in eine Situation begeben, in der er mit einer Strafverfolgung rechnen musste. In einem solchen Fall sei nach der Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 2 StrEG eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2020
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29247
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