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Trifft eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel mit einer zeitlich nachfolgenden Vereinbarung zum vollständigen temporären Ausschluss der Eigenbedarfskündigung zusammen, liegt eine kumulative Verschärfung der Kündigungsbeschränkung vor. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Erwerb einer Wohnung in Berlin kündigte der neue Vermieter das Mietverhältnis. Der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht und verwies auf eine im Mietvertrag enthaltenen
Das Landgericht Berlin II bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die Kündigung sei unwirksam. Die
Durch die nachträglich getroffene Vereinbarung sei die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2024
Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (zt/WuM 2024, 616/rb)
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Dokument-Nr. 34581
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