wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.08.2015
4/15 e.A. -

Landtags­abgeordneten der NPD darf nicht generell der Zugang zu Aufnahme­einrichtungen für Flüchtlinge verwehrt werden

Zulässig sind Beschränkungen zu Tag, Dauer und Ablauf des Besuchs sowie weitere Auflagen zum Schutz der Flüchtlinge

Landtags­abgeordneten der NPD darf nicht generell der Besuch zu Aufnahme­einrichtungen für Flüchtlinge verwehrt werden. In Anbetracht möglicher Gefahren für die Flüchtlinge angesichts der politischen Orientierung der Abgeordneten ist es aber zulässig, Beschränkungen hinsichtlich des Tages, der Dauer und des Ablaufs des Besuchs sowie weitere Auflagen zu erlassen. Dies hat das Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einige Abgeordnete der NPD-Fraktion des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigten eine Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge zu besuchen. Sie wollten sich einen persönlichen Eindruck von den Zuständen in der Einrichtung verschaffen sowie mit Angestellten und Bewohnern sprechen. Der Innenminister des Landes untersagte jedoch im Juli 2015 einen solchen Besuch. Er begründete dies damit, dass angesichts der politischen Auffassung der Abgeordneten die Flüchtlinge sowie die Funktionsfähigkeit der Einrichtung gefährdet seien. Die NPD-Abgeordneten hielten das Besuchsverbot für rechtswidrig und erhoben daher Klage.

Landtagsabgeordneten steht Anspruch auf Zugang zu Einrichtungen des Landes zu

Das Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied zu Gunsten der NPD-Landtagsabgeordneten. Es verwies darauf, dass den Abgeordneten des Landtags nach der Landesverfassung grundsätzlich ein Anspruch darauf zustehe, sich über Einrichtungen des Landes zu informieren und diese zu besuchen. Dieser Anspruch werde aus Sicht des Gerichts ausgeschlossen, wenn einem Abgeordneten allein wegen der von ihm inhaltlich vertretenen politischen Auffassung generell und dauerhaft der Zugang zu Landeseinrichtungen verwehrt wird. Das Besuchsverbot des Landesinnenministers sei daher verfassungswidrig gewesen.

Zulässigkeit von Maßnahmen zum Schutz der Flüchtlinge

Nach Auffassung des Verfassungsgerichts sei der Innenminister aber berechtigt zum Schutz der Flüchtlinge, Vorgaben beispielsweise zu Tag, Dauer und Ablauf des Besuchs oder räumliche Beschränkungen sowie sonstige Auflagen zu machen, wie etwa das Verbot von Filmaufnahmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2015
Quelle: Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Landesverfassungsgericht-Mecklenburg-Vorpommern_415-eA_Landtagsabgeordneten-der-NPD-darf-nicht-generell-der-Zugang-zu-Aufnahmeeinrichtungen-fuer-Fluechtlinge-verwehrt-werden.news21564.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21564 Dokument-Nr. 21564

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.