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Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung wie auch als Selbstständiger ausgeübt werden. Bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist auch die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit zu berücksichtigen. Dies entschied das Landessozialgericht Hessen.
Nachdem ein 1967 geborener
Das Hessische Landessozialgericht hob das erstinstanzliche Urteil auf und stellte fest, dass die Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei. Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten könne sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung wie auch als
Bei einem Chefredakteur könne eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2023
Quelle: Landessozialgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32779
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