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Erleidet ein Bahnmitarbeiter eine posttraumatische Belastungsstörung, weil er unmittelbar den Suizid eines Reisenden miterleben muss, hat er einen Anspruch auf Leistungen seines gesetzlichen Unfallversicherers. So entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein 52-jähriger Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Bahn AG erteilte am Bahnsteig im Düsseldorfer Hauptbahnhof einem Mann Auskunft, der sich nach einem Zug erkundigte. Der Mann stieg jedoch nicht in den Zug ein, sondern rannte los. Nachdem der angefahrene Zug gestoppt hatte, fand der Mitarbeiter den zweigeteilten Leichnam. Nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit übte der Mitarbeiter seine Tätigkeit zunächst weiter aus, litt aber an Flash-backs, Albträumen und Schlafstörungen. Die ihn später behandelnden Fachärzte und Psychotherapeuten diagnostizierten eine
Die
Die Darmstädter Richter verurteilten die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2022
Quelle: Landessozialgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31833
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