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Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung können gegenüber ihrer Krankenkasse eine Versorgung mit Cannabis beanspruchen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht mit einer Standardtherapie behandelt werden können. Zur Behandlung einer Alkoholerkrankung stehen insbesondere Rehabilitationsbehandlungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Cannabis besteht daher nicht. Dies entschied das Hessischen Landessozialgerichts (LSG).
Ein 70-jähriger Versicherter aus dem Landkreis Gieß en beantragte gegenüber seiner Krankenkasse die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten. Nur damit könne er seinen Drang zum Alkoholkonsum kompensieren. Die letzten 15 Jahre habe er mit selbst angebautem
Auch die Richter beider Instanzen verneinten einen Anspruch auf Versorgung mit
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2022
Quelle: Landessozialgericht Hessen, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31709
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