wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Essen, Urteil vom 14.02.2020
L 21 AS 477/17 -

LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt "Schlüssiges Konzept" der Angemessenheits­regelung der Unterkunftskosten für SGB II

Beurteilung der Angemessenheit darf auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Wuppertal erfolgen

Die Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten darf auf der Grundlage des von der Stadt Wuppertal erstellten qualifizierten Mietspiegels 2016 erfolgen. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bezog der Kläger im Zeitraum von Oktober 2016 bis März 2017 Arbeitslosengeld II von dem beklagten Jobcenter Wuppertal. Die Bruttokaltmiete für seine knapp 60 qm große Wohnung betrug rund 450,00 Euro. Der Beklagte erkannte als angemessene Kosten der Unterkunft nur rund 350,00 Euro an. Der Kläger begehrte vor dem SG Düsseldorf erfolgreich die vollständige Übernahme. Auf die Berufung des Beklagten hat das LSG das Urteil nun teilweise aufgehoben. Für die Zeit ab dem 01.01.2017 verfüge der Kläger nicht über einen Anspruch auf höhere Leistungen.

Angemessenheit von Bedarf für Unterkunft und Heizung erfolgt nach Kriterien

Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG hat die Prüfung der Angemessenheit nach einheitlichen Kriterien zu erfolgen. Zunächst sind die abstrakt angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft, bestehend aus Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten (= Bruttokaltmiete), zu ermitteln. Dann ist die konkrete Angemessenheit dieser Aufwendungen im Vergleich mit den tatsächlichen Aufwendungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Zumutbarkeit der notwendigen Einsparungen, einschließlich eines Umzugs, zu prüfen.

Umzug ohne Zustimmung lässt Bestandschutz entfallen

Im Fall des Klägers erwiesen sich die Unterkunftskosten bereits als abstrakt unangemessen, so das LSG. Der Beklagte verfüge ab dem 01.01.2017 über ein schlüssiges Konzept. Die Beurteilung der Angemessenheit dürfe auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Wuppertal vom 22.12.2016 erfolgen. Allerdings sehe der Beklagte selbst in seinen Ausführungen zum schlüssigen Konzept ein Wirksamwerden erst zum 01.01.2017 vor. Auf Bestandsschutz könne sich der Kläger im Übrigen nicht berufen, da er erst nach dem Eintritt in den Leistungsbezug und ohne Zustimmung des Beklagten in eine teurere Wohnung umgezogen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2020
Quelle: Landessozialgericht Essen, ra-online (pm/ku)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Landessozialgericht-Essen_L-21-AS-47717_LSG-Nordrhein-Westfalen-bestaetigt-Schluessiges-Konzept-der-Angemessenheitsregelung-der-Unterkunftskosten-fuer-SGB-II.news28826.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28826 Dokument-Nr. 28826

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.