wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Essen, Urteil vom 16.03.2020
L 20 SO 397/19 -

Kein Anspruch auf SGB XII-Zuschuss für neuen türkischen Pass

Anspruch auf Kostenübernahme als Zuschuss bestehe nicht

Das Landessozialamt Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Ausländer, die in einer Einrichtung leben und dort weiteren notwendigen Lebensunterhalt erhalten, keinen Anspruch auf einen Zuschuss an Stelle eines Darlehens für die Beschaffung eines ausländischen Passes haben.

In dem zugrunde liegenden Fall wohnt der türkische Kläger in einem Wohnheim für psychisch Kranke und erhält Leistungen der Eingliederungshilfe von dem Beklagten. 2012 beantragte er bei diesem die Übernahme der Kosten für die Neubeschaffung eines türkischen Passes, da die Gültigkeit des alten ablaufe. Aus seinem Taschengeld (monatlich 100,98 Euro) könne er den Betrag nicht ansparen. Die Beklagte lehnte einen Zuschuss ab und bewilligte ihm ein Darlehen für die Passbeschaffung i.H.v. 208,00 Euro.

Notwendigkeit eines weiteren Lebensunterhalts nicht erkennbar

Nach Widerspruch und Klage blieb nun auch die Berufung des Klägers ohne Erfolg. Das LSG verneinte einen Anspruch auf einen Zuschuss. Die Notwendigkeit eines weiteren Lebensunterhalts i.S.v. § 27 b Abs. 1, 2 SGB XII sei nicht erkennbar. Nach der Rechtsprechung des BSG könne ein Bedürftiger auf die Beantragung eines Ausweisersatzes an Stelle eines Passes jedenfalls dann verwiesen werden, wenn diese nicht offensichtlich aussichtslos erscheine. Das sei der Fall, da der Kläger nach eigenem Vortrag einen Ausweisersatz nicht einmal beantragt habe.

Erhöhung vom Regelsatz dient nur zur Deckung vom laufenden Bedarf

Im Übrigen sehe das SGB XII für Anspruchsberechtigte, die nicht in einer Einrichtung lebten, keine zuschussweisen Leistungen mehr vor. Für solche, die - wie der Kläger - in Einrichtungen lebten, könne nichts anderes gelten. Denn als weiterer notwendiger Lebensunterhalt sei allenfalls dasjenige zu leisten, was außerhalb stationärer Leistungen als Teil des Regelsatzes gewährt würde. Dazu aber zähle der Bedarf für die Beschaffung eines ausländischen Passes gerade nicht, auch wenn er die in Deutschland erhobenen, im Regelsatz berücksichtigten Gebühren um ein Vielfaches übersteige. Denn eine Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 27 a Abs. 4 SGB XII sei außerhalb von Einrichtungen nur zur Deckung von laufenden, nicht aber von einmaligen Bedarfen vorgesehen. Damit komme auch für Leistungsberechtigte in Einrichtungen eine Übernahme höherer Kosten nicht in Betracht. Anderenfalls würden sie nämlich bessergestellt als Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2020
Quelle: Landessozialgericht Essen, ra-online (pm/ku)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Landessozialgericht-Essen_L-20-SO-39719_Kein-Anspruch-auf-SGB-XII-Zuschuss-fuer-neuen-tuerkischen-Pass.news28746.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28746 Dokument-Nr. 28746

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.