kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Nutzt ein Arbeitnehmer einen elektronischen Dienstkalender auch privat, so steht dem Arbeitgeber ein Einsichtsrecht zu, wenn dadurch der begründete Verdacht eines Arbeitszeiterfassungsbetrugs bestätigt werden kann. Während der Einsicht muss dem Arbeitnehmer jedoch die Anwesenheit gestattet werden, damit dieser die Einsicht in als privat gekennzeichnete Termine abwenden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitnehmerin wurde im Jahr 2013 verdächtigt im Zeiterfassungssystem ihrer Arbeitgeberin privat genutzte Zeit als Arbeitszeit deklariert zu haben. Um den Verdacht zu bestätigen wurden der elektronische
Das Arbeitsgericht Mainz hielt die
Das Landesarbeitsgericht Mainz bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Arbeitnehmerin zurück. Der Arbeitgeberin habe ein Recht zur fristlosen Kündigung zugestanden. Denn der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, nur schwer vom Arbeitgeber zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, stelle einen schweren Vertrauensmissbrauch dar.
Für unerheblich hielt das Landesarbeitsgericht den Umstand, dass die Arbeitgeberin die
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts habe der Arbeitgeberin gemäß § 32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetztes ein Recht zur
Der Arbeitgeberin habe zwar ein Einsichtsrecht zugestanden, so das Landesarbeitsgericht. Jedoch hätte der Arbeitnehmerin die Anwesenheit gestattet werden müssen. Dadurch hätte sie die Möglichkeit gehabt, die
Zwar hätte bei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Landesarbeitsgericht-Mainz_8-Sa-36314_Einsichtsrecht-des-Arbeitgebers-in-dienstlich-und-privat-genutzten-Kalender-zwecks-Aufdeckung-eines-Arbeitszeiterfassungsbetrugs~N21992
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21992
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.