wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.03.2006
L 6 U 49/03 -

Betriebssportliche Wettkämpfe sind nicht gesetzlich unfallversichert

Unfallschutz besteht nur während regelmäßiger Übungsstunden

Bei einem Fußballturnier zwischen verschiedenen Betriebssportmannschaften verletzte sich ein Arbeitnehmer und verlangte von der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen. Die Betriebssportmannschaft trat in Trikots des Arbeitgebers auf und bestand ausschließlich aus Betriebsangehörigen. Ein regelmäßiges Training fand nicht statt; mehrmals jährlich nahm die Betriebssportmannschaft aber an Fußballturnieren teil.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Auffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt, die sich nicht für zuständig hielt. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport setzt voraus, dass der körperliche Ausgleich zu den Belastungen der unfallversicherten Arbeit im Vordergrund steht. Zwar zählen auch Sportarten mit Wettkampfcharakter wie z.B. Fußball grundsätzlich zum Betriebssport. Bei dem Fußballturnier überwog aber der Wettkampfcharakter gegenüber dem Zweck des körperlichen Ausgleichs.

Nach dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht - in Abkehr von seiner bisherigen, langjährigen Rechtsprechung - „an der Ausdehnung des Versichertenbetriebssports auf Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden nicht mehr festgehalten“. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen der unfallversicherten Tätigkeit und dem Betriebssport könne bei Wettkämpfen nicht angenommen werden. Daher hätten die Arbeitgeber, mit deren Beiträgen die gesetzliche Unfallversicherung finanziert wird, nicht für Verletzungen bei sportlichen Wettkämpfen von Betriebssportmannschaften zu haften (Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2005 – B 2 U 29/04 R).

Zukünftig wird - außerhalb regelmäßiger Übungsstunden - bei Wettkämpfen von Betriebssportmannschaften kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz mehr bestehen. Wenn sich ein Arbeitnehmer bei einem solchen Wettkampf verletzt, hat er jedoch unverändert Anspruch auf Krankenbehandlung und gegebenenfalls Krankengeld von seiner Krankenkasse.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/06 des LSG Sachsen-Anhalt

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Sachsen-Anhalt_L-6-U-4903_Betriebssportliche-Wettkaempfe-sind-nicht-gesetzlich-unfallversichert.news2640.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2640 Dokument-Nr. 2640

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.