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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.04.2008
L 6 U 143/03 -

Sportunfall in DDR-"Kaderschmiede" ist unfallversichert

Auch Spezialschulen des Sports der DDR waren allgemein bildende Schulen

Wer als Schüler einer Kinder- und Jugendsportschule (KJS) der DDR während des Sportunterrichts eine Verletzung erlitten hat, kann Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.

Die Klägerin besuchte eine KJS in Halle, die sie mit dem Zeugnis der allgemein bildenden Oberschule abschloss. Sie gehörte als Geräteturnerin dem Leistungskader eines Sportclubs an. Bei dem in den Stundenplan integrierten Training des Sportclubs verletzte sie sich bei einem Flickflack. Der Unfallversicherungsträger lehnte eine Anerkennung als Schulunfall ab, weil es sich um unversicherten "Leistungssport in einer Kaderschmiede" gehandelt habe. Die Vermittlung von Wissen habe bei diesem Schultyp nicht im Vordergrund gestanden.

LSG: Spezialschulen des Sports der DDR waren allgemein bildende Schulen

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat den Sportunfall als Arbeitsunfall anerkannt. Auch Spezialschulen des Sports der DDR seien allgemein bildende Schulen gewesen. Das Sporttraining zum Unfallzeitpunkt habe – anders als z.B. ein Training vor einem Wettkampf – im sachlichen Zusammenhang mit dem versicherten Schulbesuch gestanden, auch wenn es von dem Sportclub durchgeführt worden sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/08 des LSG Sachsen-Anhalt vom 28.11.2008

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