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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.01.2011
L 5 AS 423/09 B ER -

Hartz IV: Preiswerteste Kunststoffhaustür auch für Eigenheimbesitzer angemessen

Kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden ebenfalls einfache Haustür wählen

Wer als Eigenheimbesitzer Leistungen nach dem SGB II bezieht, hat Anspruch auf Leistungen zur Instandhaltung des selbstbewohnten Hauses. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Verurteilung des Job-Centers zu höheren Leistungen für eine neue Haustür eines Empfängers von Hartz IV-Lesitungen abgelehnt.

750 Euro ausreichend für Kauf und Einbau neuer Haustür

Das Gericht entschieden, dass als Ersatz einer nicht mehr reparierbaren Haustür eine preiswerteste Kunststoffhaustür vom Baumarkt angemessen sei. Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei ein Betrag von 750 Euro ausreichend. Auch kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden zu einer einfachen Haustür greifen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2011
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

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