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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2012
L 2 AS 397/10 -

Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

Bezieher von SGB II-Leistungen erhält für krankheitsbedingte Fehlzeiten kein Geld

Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der Anwesenheit. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein Geld. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt begründete seine Entscheidung damit, dass während der krankheitsbedingten Fehlzeiten weder ein Beschäftigungsverhältnis vorliege, noch tatsächliche Mehraufwendungen in dieser Zeit anfielen, die entschädigt werden müssten.

Kosten für Anschaffung von Arbeitskleidung werden bei hoher pauschaler Aufwandsentschädigung nicht ersetzt

Auch die Kosten für die Anschaffung von Arbeitskleidung (hier drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhen) werden nicht ersetzt, wenn die gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung höher war als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2012
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

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