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Wer einen Arbeitsvertrag allein zur Absicherung gegen Krankheit abschließt, handelt rechtsmissbräuchlich und wird nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Die nicht krankenversicherte Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits war als einzige Beschäftigte im maroden Imbissbetrieb ihres Vaters angestellt worden. Schon nach wenigen Wochen musste sie wegen einer schweren psychischen
Die Richter des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt sind von einem Scheinarbeitsverhältnis ausgegangen, das allein zur Absicherung gegen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2011
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
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Dokument-Nr. 11934
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