kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Angehörigen der Deutschen Volkspolizei im Feuerwehrdienst gezahlte Verpflegungsgeld ist rentenrechtlich als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Der für die Überführung des Sonderversorgungssystems in die Rentenversicherung zuständige Versorgungsträger hatte die Anerkennung als Arbeitsentgelt abgelehnt, weil das wegen der Nichtteilnahme an der Vollverpflegung gezahlte Verpflegungsgeld nicht sozialversicherungs- oder lohnsteuerpflichtig war.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat hingegen entschieden, dass allein die Lohnsteuerpflicht zum 1. August 1991 maßgeblich sei. Abzustellen sei auf die Bedeutung des Begriffs „Arbeitsentgelt“ zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Überführungsgesetzes (AAÜG). Nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Einkommensteuergesetz sei die im Dienst gewährte freie Verpflegung als Sachbezug steuerpflichtig gewesen. Dies müsse auch für eine Abgeltung nicht in Anspruch genommener freier Verpflegung in Geld gelten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 08/08 des LSG Sachsen-Anhalt vom 29.08.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Sachsen-Anhalt_L-1-RA-24305_Verpflegungsgeld-kann-Rente-erhoehen~N6612
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 6612
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.