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Die Berücksichtigung von Elterngeld seit dem 1. Januar 2011 als ein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht beanstanden. Dies entschied das Landessozialgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall wandten sich die Kläger mit ihrer Klage insbesondere gegen die Berücksichtigung des Elterngeldes als
Dem sind das Sozialgericht Koblenz und auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nicht gefolgt. Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 15725
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