kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat einem in Deutschland lebenden bedürftigen Ausländer nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland vorläufige Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt zugesprochen.
Der 1990 geborene Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist U.S.-amerikanischer Staatsbürger und war zunächst als Truppenangehöriger der US-Streitkräfte in Deutschland stationiert. Er zog nach dem Ausscheiden aus dem Militärdienst zu seiner deutschen Freundin. Über seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hatte die Ausländerbehörde bis zur Entscheidung des Landessozialgerichts nicht entschieden, sie hatte ihn jedoch bereits zur beabsichtigten Ablehnung angehört. Da der Antragsteller und seine Partnerin nur geringfügige Beschäftigungen ausüben, die nicht zur Deckung ihres Lebensunterhalts ausreichen, beantragten sie bei dem zuständigen Jobcenter die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen. Diese wurden für den Antragsteller abgelehnt, da er von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sei.
Der im Anschluss beim Sozialgericht Mainz gestellte Eilantrag des Antragstellers hatte insoweit keinen Erfolg. Das Sozialgericht bestätigte die Auffassung des Jobcenters, dass der Antragsteller kein Arbeitslosengeld II erhalten könne. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, der Leistungen für
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz zwar insofern, als der Antragsteller keinen Anspruch auf vorläufige Verpflichtung des Jobcenters zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II hat. Er hat aber unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts den beigeladenen Träger der
Der 6. Senat des Landessozialgerichts ließ in seiner Entscheidung offen, welcher Auffassung er sich insoweit anschließt. Zumindest in einem Eilverfahren könne es hierauf nicht ankommen. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand habe dann zu erfolgen, wenn die Gefahr bestehe, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, so das Gericht. Dabei könne es jedoch nicht darauf ankommen, wie das angerufene Gericht selbst die Erfolgsaussichten in der Hauptsache einschätzt. An einem Recht, das geschützt werden müsse, fehle es lediglich dann, wenn der Antrag offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet sei. Davon könne hier angesichts der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jedoch nicht ausgegangen werden. Da es sich um existenzsichernde Leistungen handele, sei der Sozialhilfeträger vorläufig zur Gewährung der Hilfe zu verpflichten, entschied das Gericht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2016
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Rheinland-Pfalz_L-6-AS-17316-B-ER_Amerikanischer-Staatsbuerger-hat-nach-sechsmonatigem-Aufenthalt-in-Deutschland-vorlaeufig-Anspruch-auf-Sozialhilfe~N22791
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22791
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.