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Kann sich ein Mensch mit einer Behinderung mit einem notwendigen Hilfsmittel selbst versorgen, darf die Krankenkasse das Hilfsmittel nicht mit der Begründung ablehnen, der entsprechende Bedarf könne auch durch Pflegekräfte gedeckt werden. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte die Antragstellerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung der
Dies sah das Landessozialgericht jedoch anders. Denn das SGB IX legt gerade fest, dass die Leistungen an behinderte Menschen deren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2011
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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