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Eine in Deutschland getroffene Feststellung von Arbeitsunfähigkeit als Grundlage für den Erhalt von Krankengeld verliert grundsätzlich ihre Wirkung nicht dadurch, dass sich der Versicherte danach überwiegend im EU-Ausland aufhält. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die 1970 geborene, bei der beklagten deutschen Krankenkasse krankenversicherte Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war als Busfahrerin beschäftigt. Sie wohnte als Grenzgängerin in Spanien und arbeitete in Deutschland. Die Beklagte zahlte ihr nach Ablauf der
Mit ihrer Klage vor dem Sozialgericht Trier hatte die Klägerin ebenfalls keinen Erfolg. Sie habe ab dem 24. November 2011 keinen Anspruch auf
Dem ist das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nicht gefolgt. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2017
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 24758
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