wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.10.2008
L 4 R 288/08 -

Keine Anrechnung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung auf das auf eine Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnende Einkommen

Verluste aus Vermietung und Verpachtung mindern nicht das auf eine Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnende Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn eine bestimmte Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Das Landessozialgericht hatte über den Fall eines Maurermeisters zu entscheiden, der neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung seinen Maurerbetrieb fortführte. Der Kläger war der Auffassung, von den aus seiner selbständigen Tätigkeit erzielten Einnahmen seien die Verluste abzuziehen, die durch die Vermietung von Wohnungen entstanden waren.

Richter: Verluste werden nicht angerechnet

Das Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt, wonach eine Saldierung von Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit mit Verlusten aus Vermietung und Verpachtung nicht stattfinde. Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit soll allein die wegen der Einschränkung der Erwerbstätigkeit ausfallenden Einkünfte ersetzen. Aus diesem Grund wird nicht jegliches Einkommen, sondern nur solches aus einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit angerechnet. Da Einkünfte, die aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, nicht auf die Rente angerechnet werden, findet auch kein Verlustausgleich statt, wenn diese Einkünfte negativ sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Rheinland-Pfalz vom 08.01.2009

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Rheinland-Pfalz_L-4-R-28808_Keine-Anrechnung-von-Verlusten-aus-Vermietung-und-Verpachtung-auf-das-auf-eine-Rente-wegen-Erwerbsminderung-anzurechnende-Einkommen.news7239.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7239 Dokument-Nr. 7239

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.