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Erkrankt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber angebotenen Grippeschutzimpfung, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn die Impfung freiwillig war. In diesem Fall besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2009 ließ sich in Rheinland-Pfalz der Leiter eines Krankenhaus-Caterers gegen die Schweinegrippe impfen. Die Impfung wurde von der Arbeitgeberin angeboten und war
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2021
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30939
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