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Trotz Zweifel an der Erwerbsfähigkeit ist eine Verweisung des Jobcenters an den Sozialhilfeträger nicht zulässig. Das Jobcenter ist zur Zahlung von Leistungen verpflichtet. Dies wurde in einem Eilverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im vorliegenden Fall lebt der 1976 geborene italienische Antragsteller schon seit vielen Jahren in Deutschland. Er ist Inhaber eines Daueraufenthaltsrechts und damit grundsätzlich berechtigt, Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") zu erhalten. Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts stehen ihm zur Zeit nicht zur Verfügung. Deshalb hat er bei dem
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Das Gericht hat das Vorgehen des Jobcenters für rechtswidrig befunden. Zwar sei es zutreffend, dass Leistungen nach dem SGB II Erwerbsfähigkeit voraussetzen. Bis zur Feststellung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2016
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ ra-online
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