wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2021
L 9 SO 18/21 B ER, L 12 AS 377/21 B ER, L 7 AS 498/21 B ER und L 19 AS 391/21 B ER -

Hartz IV: Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken

Kosten der Anschaffung aus Regelbedarf zumutbar

Bezieher von Grundsicherungs­leistungen können im Eilverfahren einen Mehrbedarf für Coronaschutz­verordnung konforme Masken nicht erfolgreich geltend machen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in vier Beschlüssen entschieden.

Die Verfahren betrafen die Sachgebiete Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Die Antragsteller begehrten jeweils vergeblich vom Jobcenter bzw. kommunalen Sozialamt die Gewährung eines Mehrbedarfes in Form einer bestimmten Anzahl von Masken mit FFP2/KN95/N95- oder vergleichbarem Standard, hilfsweise eines Barbetrags zur Beschaffung. Die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren angerufenen Sozialgerichte Düsseldorf, Duisburg und Münster lehnten die vorläufige Verpflichtung der Sozialleistungsträger jeweils ab.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfs nicht erfüllt

Die hiergegen gerichteten Beschwerden hat das LSG zurückgewiesen. Die Antragsteller hätten nicht glaubhaft gemacht, dass sie einen Anspruch auf Bereitstellung von solchen Masken bzw. auf Deckung eines entsprechenden finanziellen Mehrbedarfs hätten. Für die Bereitstellung der Masken als Sachleistung fehle schon eine Rechtsgrundlage. Im Übrigen seien die Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfs i.S.v. § 21 Abs. 6 SGB II/§ 27 Abs. 4 SGB XII als Geldleistung nicht erfüllt.

Besonderer Bedarf nicht erkennbar

Im Einzelfall unabweisbarer, besonderer Bedarf sei nicht erkennbar. Der geltend gemachte Bedarf betreffe keinen Einzelfall, sondern ausnahmslos sämtliche Personen einschließlich sämtlicher Leistungsberechtigten nach dem SGB II/XII. Denn die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelte grundsätzlich für alle natürlichen Personen im Geltungsbereich der landesrechtlichen CoronaSchutzV. Zunächst hätten die Antragsteller ihren Anspruch auf Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung geltend zu machen.

Finanzierung aus dem Regelbedarf zumutbar

Überdies sei es ihnen zumutbar, ihren Bedarf vorübergehend aus dem Regelbedarf zu decken. Denn dieser bestehe lediglich für sog. "OP-Masken", die nach der CoronaSchV NRW ebenfalls getragen werden dürften und die 0,10 bis 0,20 Euro pro Stück kosteten. Ab Mai 2021 könnten die Antragsteller zudem einmalig 150 Euro zum Ausgleich der mit der Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen beanspruchen (§ 70 SGB II/§ 144 SGB XII).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2021
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Nordrhein-Westfalen_L-9-SO-1821-B-ERL-12-AS-37721-B-ERL-7-AS-49821-B-ER-und-L-19-AS-39121-B-ER_Hartz-IV-Kein-Mehrbedarf-fuer-FFP2-Masken.news30194.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30194 Dokument-Nr. 30194

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.