wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.01.2021
L 7 AS 1874/20 B ER -

Jobcenter muss volle Unterkunftskosten für Barbetreiber übernehmen

Anspruch gemäß § 22 SGB II

Dient eine Wohnung auch als Büro, ändert dies an ihrer Qualifizierung als Wohnung nichts, solange Büro- und Wohnflächen nicht voneinander abgrenzbar sind. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.

Der Antragsteller ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er lebt in einer Wohnung (71m²), die er für die GmbH und zugleich für sich als Privatperson zu einer monatlichen Gesamtmiete von rund 1.600 € angemietet hat. Daneben existiert ein Untermietvertrag, nach dem die GmbH ihm einen Teil der Wohnfläche (35m²) zu einer monatlichen Miete iHv 777 € untervermietet hat. Seit März 2020 ist der Betrieb der von der GmbH in Köln betriebenen Gaststätte aufgrund der Corona-Schutzverordnung untersagt. Seitdem erhält der Antragsteller kein Einkommen mehr von dieser.

Antragsteller begeht im Wege der einstweiligen Anordnung die volle Übernahme der Unterkunftskosten

Er beantragte daher SGB II-Leistungen beim Jobcenter und gab an, die Räume dienten zur Hälfte der GmbH als Büro und zur anderen Hälfe als Wohnung. Der Antragsgegner bewilligte ihm Leistungen einschließlich der sich aus dem Untermietvertrag ergebenden Kosten der Unterkunft. Eine Übernahme von Verpflichtungen der GmbH sei ausgeschlossen. Der Antragsteller hat beim SG Köln vergeblich beantragt, den Antragsgegner zur Zahlung der vollen Unterkunftskosten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verpflichten. Die hiergegen gerichtete Beschwerde hatte nun Erfolg.

LSG: Jobcenter muss vorübergehend die vollen Unterkunftskosten übernehmen

Das LSG hat den Antragsgegner vorläufig zur Übernahme der weiteren Kosten verpflichtet. Der Antragsteller habe Anspruch auf Übernahme der vollen Unterkunftskosten. Denn er sei - ungeachtet des Untermietvertrages - neben der GmbH in eigener Person berechtigt, die gesamte Wohnung zu nutzen, und verpflichtet, die gesamte Miete zu zahlen. Es sei mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass es sich bei dem gesamten Mietobjekt um eine Unterkunft des Antragstellers gemäß § 22 SGB II handele.

Nutzung der Wohnung als Büro ändert nichts an ihrer Qualifizierung als Wohnung

Der Umstand, dass die Wohnung auch als Büro diene, ändere an ihrer Qualifizierung als Wohnung nichts, solange es sich bei den Büroflächen nicht um von der Wohnung des Antragstellers abgrenzbare Flächen handele. Wenn ein Leistungsberechtigter in der Wohnung zugleich arbeite, werde die Qualifizierung der gesamten Unterkunft als Wohnung nicht in Frage gestellt, solange dies Räume seien, die im Übrigen den Wohnungsbegriff erfüllten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2021
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Nordrhein-Westfalen_L-7-AS-187420-B-ER_Jobcenter-muss-volle-Unterkunftskosten-fuer-Barbetreiber-uebernehmen~N29801

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29801 Dokument-Nr. 29801

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.