wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2015
L 5 KR 745/14 KL -

AOK Rheinland erhält hohe Nachzahlung aus Gesundheitsfonds in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro

Erhebliche Reduzierung der Finanzzuweisungen verstößt gegen Vertrauensschutz bei der Finanzplanung

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, das die Bundesrepublik Deutschland der AOK Rheinland/Hamburg mehr als 60 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds nachzahlen muss. Das Gericht hielt eine gesetzliche Neuregelung, durch die die Finanzzuweisungen an die AOK Rheinland/Hamburg erheblich reduziert wurden, für unzulässig, das sie gegen den Vertrauensschutz bei der Finanzplanung verstößt.

Im zugrunde liegenden Verfahren begehrte die AOK Rheinland/ Hamburg von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesversicherungsamt in Bonn, höhere Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 69 Millionen Euro. Im Gesundheitsfonds, den das Bundesversicherungsamt verwaltet, werden die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gesammelt und nach einem Verteilungsschlüssel, der neben der Versichertenzahl u.a. auch das Alter, das Geschlecht und das Erkrankungsrisiko der Versicherten berücksichtigt ("morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich") an die Krankenkassen verteilt.

AOK hält Entscheidung des Bundesversicherungsamtes zur Neuregelung zur Einnahmenverteilung für rechtswidrig

Durch eine gesetzliche Neuregelung wurden die Finanzzuweisungen an die klagende AOK Rheinland/Hamburg erheblich reduziert. Zuwendungen für Versicherte, die im Ausland wohnen, wurden gekürzt. Hiervon ist die AOK Rheinland/Hamburg in besonderem Maße betroffen, da sie traditionell sehr viele Personen versichert, die im Ausland leben. Die AOK hielt die Entscheidung des Bundesversicherungsamtes insbesondere deshalb für rechtswidrig, weil im Jahre 2014 die Neuberechnung erfolgte, obwohl ihr im Jahr 2012 eine günstigere Berechnung per Bescheid mitgeteilt worden war. Die AOK war der Meinung, dies beeinträchtige nachträglich ihre Finanzplanung und sei unzulässig.

Vertrauensschutz durch Reduzierung der Zuweisungen verletzt

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab der AOK Recht und hob den angefochtenen Bescheid des Bundesversicherungsamtes auf. Das Gericht betonte den Vertrauensschutz der Krankenkassen bei ihrer Finanzplanung. Dieser Rechtsgrundsatz werde durch die Reduzierung der Zuweisungen verletzt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2015
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Nordrhein-Westfalen_L-5-KR-74514-KL_AOK-Rheinland-erhaelt-hohe-Nachzahlung-aus-Gesundheitsfonds-in-Hoehe-von-mehr-als-60-Millionen-Euro.news21819.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21819 Dokument-Nr. 21819

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.