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Für eine pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Tochter (Klägerin) aus Wuppertal Recht ihre pflegebedürftigen
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab der Frau Recht. Nach Ansicht der Richter hatte die als Pflegeperson anerkannte Klägerin während des Spanienurlaubs durch die nicht erwerbsmäßigen Pflege ihrer (nach
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2010
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 10389
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