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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2009
L 21 KR 26/09 SFB -

LSG NRW macht den Weg frei für AOK-Rabattverträge mit einem Einsparvolumen von 1,1 Milliarden Euro

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat die sofortige Beschwerde eines Pharmaunternehmens gegen die bundesweite Ausschreibung von Rabattverträgen der Allgemeinen Ortskrankenkassen für Medikamentenwirkstoffe (Generika) zurückgewiesen. Damit können die Allgemeinen Ortskrankenkassen ab dem 1. Juni 2009 bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Arzneimitteln voraussichtlich insgesamt 1,1 Milliarden Euro einsparen.

Den von der Beschwerdeführerin erhobenen Vorwurf, die Aufteilung der Ausschreibung in bundesweit nur fünf Bezirke (Gebietslose) habe mittelständische Unternehmen rechtswidrig benachteiligt, ließen die Essener Richter nicht gelten. Wie der Vorsitzende des Vergabesenats des LSG NRW, Dr. Johannes Jansen, zur Begründung der Entscheidung erläuterte, spreche da-gegen schon der Umstand, dass sich neben dem beschwerdeführenden Unternehmen eine Reihe weiterer Mittelständler - teilweise erfolgreich - an der Ausschreibung beteiligt hätten. Auch den von der Ausschreibung festgesetzte Stichtag des 1.9.2008, bis zu dem die Generika auf dem Markt gelangt sein mussten, erklärte das LSG für rechtmäßig. Dasselbe gilt für die in den umstrittenen Rabattverträgen vorgesehenen Regeln über Teilkündigungen und Ersatzbeschaffungen.

Existenzbedrohung

Das beschwerdeführende Unternehmen hatte in der mündlichen Verhandlung gerügt, die Ausschreibung sei mittelstandsfeindlich und bedrohe es in seiner Existenz. Es hatte außerdem eine Vorlage des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof verlangt.

63 verschiedene Wirkstoffe von Ausschreibung betroffen

Die Ausschreibung betraf 63 verschiedene Wirkstoffe von Generika für Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinsuffizienz und erhöhten Cholesterinspiegel.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Nordrhein-Westfalen

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