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Das Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass Familienangehörige eines Deutschen - hier: die Halbgeschwister eines Minderjährigen, die einen Aufenthaltstitel wegen Familiennachzugs haben - werden nicht vom Leistungssauschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II erfasst.
Die Kläger und ihre Mutter besitzen die ukrainische Staatsangehörigkeit. Sie reisten im Juli 2015 als minderjährige Kinder zusammen mit ihrer Mutter und ihrem Halbbruder, der die
Nun hat das LSG die Berufung des Beklagten - mit Ausnahme eines Teilzeitraumes, über den noch ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist - zurückgewiesen. Der
Die Vorschrift sei folglich dahingehend einschränkend auszulegen, dass der Familienangehörige eines Deutschen, der einen Aufenthaltstitel nach den Bestimmungen des AufenthG - Aufenthalt aus familiären Gründen - besitze oder dem zum Zweck des Familiennachzuges von einer deutschen Botschaft ein nationales Visum ausgestellt worden sei, von dieser Regelung nicht erfasst werde. Bei den Klägern als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2021
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29912
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