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Zahlreiche Konzepte zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten i.S.v. § 22 SGB II und § 35 SGB XII halten einer gerichtlichen Überprüfung stand. Das Landessozialgericht (LSG) hat in mehreren Entscheidungen die von Grundsicherungsträgern verwandten Angemessenheitswerte beruhend auf Konzepten der Firma Analyse & Konzepte bestätigt.
Bei Empfängern von
Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen erfolgt in einem mehrstufigen
Im Einzelnen hat das LSG die Konzepte der Firma Analyse & Konzepte (Urteile vom 13.01.2022 - L 19 AS 2083/18 - sowie vom 10.03.2021 - L 12 AS 1846/17 und L 12 AS 809/18 - betreffend den Hochsauerlandkreis; Urteil vom 09.12.2021 - L 7 AS 1790/20 ZVW - betreffend die Stadt Duisburg; Urteile vom 15.11.2021 - L 20 SO 266/18 - und vom 06.09.2021 - L 20 SO 308/18 - betreffend den Kreis Minden-Lübbecke) sowie der Firma Empirica (Urteil vom 26.11.2021 - L 21 AS 1617/18 - betreffend den Ennepe-Ruhr-Kreis) bestätigt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2022
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31741
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