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Teilnehmer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breitensportveranstaltung unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dem Versicherungsschutz steht nicht entgegen, dass die Sportveranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und auch für Studierende anderer Universitäten offen ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) veranstaltet seit über fünf Jahrzehnten mit dem "Nikolausturnier" die nach eigenen Angaben größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. In 30 Sporthallen werden verschiedene Sportarten, wie Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und andere im Trend liegende Sportarten angeboten. Die damals 25 Jahre alte Klägerin war
Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Entschädigungsklage abgewiesen. Dem ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entgegen getreten. Es erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an, weil die Teilnahme an der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2017
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 24294
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