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Solange noch ein grundsätzlich unterhaltsverpflichteter leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch auf Vollwaisenrente aus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden
Der Kläger kam nach der Geburt zu
Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG nun das Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger habe keinen Anspruch auf
Da Pflegekinder gegenüber
Es entspreche erkennbar nicht dem gesetzgeberischen Willen, dass Pflegekinder nach Versterben beider Pflegeelternteile sowohl ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2022
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32199
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