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Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im Jahr 2016 führte die beklagte Stadt Düsseldorf als Trägerin der
Auf ihre Berufung hat das LSG das klageabweisende Urteil des SG Düsseldorf aufgehoben und festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens und die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2022
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ps)
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Dokument-Nr. 32311
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