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Asylbewerber, die gegen eine Wohnsitzauflage verstoßen und stattdessen an einem anderen Ort ins Kirchenasyl gehen, habe keine umfassenden Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar mit irakischer Staatsangehörigkeit reiste aus Schweden kommend nach Deutschland ein. Die gestellten Asylanträge wurden - wie schon in Schweden - abgelehnt, Rechtsmittel dagegen blieben erfolglos. Eine geplante Überstellung nach Schweden scheiterte daran, dass sich das Ehepaar nicht mehr in der ihm zugewiesenen Einrichtung in Sachsen-Anhalt aufhielt. Das Ehepaar nahm stattdessen
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat diese Entscheidungen bestätigt. Die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG sei in diesem Fall an eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2023
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33583
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