wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.07.2020
L 6 U 30/18 -

Promotionsumzug zum Göttinger Gänseliesel nicht unfallversichert

Promotionsumzug hat keinen betrieblichen Charakter - Veranstaltung ist Ausdruck der persönlichen Freude und dient dem Erhalt einer langen studentischen Tradition

Betriebsfeiern fallen grundsätzlich unter den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Warum ein Promotionsumzug nicht dazu gehört, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem Urteil beleuchtet.

Geklagt hatte eine langjährige Mitarbeiterin eines Göttinger Forschungsinstituts, die bei der traditionellen Verabschiedung eines Doktoranden verunglückte. Der frisch gebackene Absolvent saß im sog. Doktorwagen und wurde von Institutskollegen auf dem Weg zum Gänseliesel Brunnen begleitet. Nach dem feierlichen Kuss wurde der institutseigene Wagen gemeinsam zurückgebracht; zwei Kolleginnen zogen und die Klägerin schob. Als der Zug gerade die Fußgängerzone verlassen hatte, verspürte die Klägerin ein Unwohlsein, sackte in sich zusammen und stürzte rücklings auf den Bürgersteig.

Berufsgenossenschaft lehnt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab

Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Denn nach den Berichten ihrer Ärzte leide die Klägerin an schlecht eingestelltem Bluthochdruck, der zu einem Schwindelanfall geführt habe. Solch eine "innere Ursache" sei jedoch nicht versichert. Demgegenüber meinte die Klägerin, dass sie gestolpert sei und der Unfall nicht auf den Blutdruck zurückgeführt werden könne.

Promotionsumzug hat keinen betrieblichen Charakter

Das LSG hat die die Rechtsauffassung der BG aus zwei eigenständigen Gründen bestätigt: Zum einen bestehe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung schon für den Promotionsumzug kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Veranstaltung habe keinen betrieblichen Charakter, sondern sei Ausdruck der persönlichen Freude in einem besonderen Rahmen und diene dem Erhalt einer langen studentischen Tradition. Dies gelte auch dann, wenn ein institutseigener Doktorwagen verwendet werde.

Zum anderen sei der Sturz auch nicht durch ein Stolpern beim Schieben des Wagens verursacht worden, sondern durch die innere Ursache eines Schwindelanfalls. Denn nach den Aussagen der Zeuginnen sei der Klägerin beim Gehen unwohl geworden, dann habe sie gestöhnt, sei zusammengesackt und auf den Hinterkopf gefallen. Dieser Geschehensablauf passe nicht mit einem Stolpern beim Vorwärtsgehen zusammen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Niedersachsen_L-6-U-3018_Promotionsumzug-zum-Goettinger-Gaenseliesel-nicht-unfallversichert~N29079

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29079 Dokument-Nr. 29079

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.