wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.02.2021
L 5 SV 1/21 B ER -

Kein Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung

LGS Niedersachsen-Bremen zur Impfpriorisierung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Priorisierungen der CoronaImpfV nicht zu beanstanden sind.

Zugrunde lag das Eilverfahren eines 73-jährigen Oldenburgers, der an einer chronischen Herzkrankheit leidet. Sein behandelnder Hausarzt bescheinigte ihm aufgrund der Erkrankung ein erheblich erhöhtes Risiko eines komplikativen COVID-Verlaufs; eine frühzeitige SARS-CoV-2-Impfung sei daher zwingend indiziert. Nachdem der Mann über die zentrale Impfhotline erfahren hatte, dass eine Impfung in der ersten Gruppe mit höchster Priorität für ihn ausgeschlossen sei, stelle er einen gerichtlichen Eilantrag. Er beanstandete, dass die Bundesregierung die Impfgruppen ausschließlich nach dem Alter eingeteilt hat und nicht nach anderen Risiken wie Vorerkrankungen. Weil seine Frau Grundschullehrerin sei und mit Schülern Kontakt habe, könne er sich nur begrenzt selbst schützen. Außerdem habe er zwei jugendliche Kinder.

Zuordnung des Antragstellers zur Kategorie 2 rechtmäßig

Das LSG hat festgestellt, dass der Mann keinen Anspruch auf eine unverzügliche Impfung im Rahmen der höchsten Priorität habe. Er gehöre vielmehr zur Priorisierungsstufe 2. Die Knappheit der Impfstoffe ermögliche die Teilhabe an der Impfung nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und erfordere eine Priorisierung, die - unabhängig von der Frage einer möglichen Zuständigkeit des parlamentarischen Gesetzgebers - grundsätzlich nicht zu beanstanden sei. Sie entsprächen den Beschlussempfehlungen der STIKO. Die vorrangige Impfung von Personen ab 80 Jahren überzeuge daher, weil damit viele schwere Erkrankungsfälle und Todesfälle verhindert werden könnten. Dies diene dem Individualschutz wie dem Schutz der Allgemeinheit vor Überlastung der Versorgungssysteme. Es bestünden auch keine Zweifel daran, dass die weiteren Differenzierungen ab Stufe 2 und Stufe 3 wissenschaftlich fundiert seien. Dem Risiko des Mannes werde mit einer Zuordnung zur Kategorie 2 ausreichend Rechnung getragen, auch wenn sich seine Frau als Grundschullehrerin Kontakten außerhalb des eigenen Haushalts nicht vollständig entziehen könne. Denn gleiches gelte auch für andere Bereiche wie Lebensmittel- und Drogeriemärkte, Erzieher und Erzieherinnen oder Angestellte in Apotheken und Arztpraxen; es sei daher kein atypisches Risiko.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2021
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen_L-5-SV-121-B-ER_Kein-Anspruch-auf-vorgezogene-Corona-Impfung.news29800.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29800 Dokument-Nr. 29800

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.