wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.11.2009
L 4 KR 17/08 -

Blinde haben Anspruch auf Kostenübernahme für Barcode-Lesegerät mit digitaler Sprachausgabe durch Krankenkasse

"Einkaufsfuchs" dient Wahrnehmung von Grundbedürfnissen hauswirtschaftlicher Versorgung

Eine gesetzliche Krankenkasse ist dazu verpflichtet, eine Blinde mit einem Barcode-Lesegerät mit digitaler Sprachausgabe (so genannter Einkaufsfuchs) auszustatten. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Im zugrunde liegenden Fall ist die mit ihrem Ehemann zusammen wohnende Klägerin mit einem Blindenlangstock und einem Blindenvorlesegerät mit Braillezeile und Farberkennungssystem versorgt. Ihre Augenärztin hatte ihr den Einkaufsfuchs verordnet, mit dem ein Blinder oder Sehbehinderter selbstständig Einkäufe tätigen und bei der häuslichen Vorratshaltung erkennen kann, welche Lebensmittel zum Verbrauch anstehen. 

Krankenkasse hält Kosten-Nutzen-Verhältnis für unangemessen

Die zuständige gesetzliche Krankenversicherung hatte die Kostenübernahme abgelehnt, da der Einkaufsfuchs der Klägerin nur in besonderen Lebenssituationen helfe, ihre Sehfähigkeit zu ersetzen, und die zu erwartenden Kosten in Höhe von etwa 2.500,- Euro nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dessen Nutzen stünden. Sie könne als Krankenkasse daher unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht verpflichtet werden, die Klägerin mit diesem Hilfsmittel zu versorgen. 

 

Hilfsmittel sichert menschliche Grundbedürfnisse – Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme

Das Landessozialgericht hat dieser Auffassung widersprochen und das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts bestätigt, das die gesetzliche Krankenkasse zur Leistung eines Einkaufsfuchses an die blinde Klägerin verurteilt hat. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die Versicherte habe einen Anspruch auf Versorgung mit diesem Hilfsmittel, denn der Einkaufsfuchs diene der Wahrnehmung eines Grundbedürfnisses im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zwar muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zwischen den Kosten und dem Gebrauchsvorteil eines Hilfsmittels eine begründbare Relation bestehen. Das Landessozialgericht hat jedoch betont, dass damit keine zusätzliche Kosten-Nutzen-Erwägung gemeint ist, die zusätzlich zum Erfordernis der umfassenden Einsetzbarkeit des Hilfsmittels bzw. des Gebrauchsvorteils bei einem Grundbedürfnis anzustellen sei. Dies könne allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Da der Einkaufsfuchs es der Klägerin aber überhaupt erst ermöglicht, selbstständig einzukaufen bzw. sich im eigenen Haushalt zu orientieren, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Klägerin mit diesem Hilfsmittel zu versorgen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2010
Quelle: ra-online, LSG Niedersachsen-Bremen

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Hannover, Entscheidung
    [Aktenzeichen: S 44 KR 1219/04]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen_L-4-KR-1708_Blinde-haben-Anspruch-auf-Kostenuebernahme-fuer-Barcode-Lesegeraet-mit-digitaler-Sprachausgabe-durch-Krankenkasse.news9133.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9133 Dokument-Nr. 9133

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.