kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein wenige Stunden dauerndes privates Treffen während einer mehrtägigen Geschäftsreise führt nicht dazu, dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung endgültig verloren geht. Die im Anschluss an das Treffen angetretene Fahrt in das Übernachtungshotel steht wieder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung; ein Unfall kann als Arbeitsunfall angesehen werden. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Falle eines Innenarchitekten entschieden, der während einer Geschäftsreise nach einem privaten Abendessen einen Verkehrsunfall erlitten hat.
Im vorliegenden Fall hatte der damals als Innenarchitekt tätige Kläger für seinen Arbeitgeber, ein Unternehmen für Büroausstattungen, eine mehrtägige
Das Landessozialgericht führte aus, dass der Unfall, den der Kläger auf der Landstraße zwischen Edewecht und Oldenburg erlitt, als
Der Kläger habe sich wieder in das Hotel begeben, um an den nächsten Tagen weitere Geschäftstermine in der Umgebung wahrzunehmen. Dem wenige Stunden andauernden Treffen mit der Verlobten käme im Verhältnis zu der Gesamtgeschäftsreise nur eine geringe Bedeutung zu, so dass der Versicherungsschutz für die Rückreise in das Übernachtungshotel wieder gegeben war. Bei mehrtägigen Geschäftsreisen sei es üblich, sich nach Abschluss des Arbeitstages nicht sofort ins Übernachtungshotel zu begeben, sondern den Abend gesellig oder mit Freizeitaktivitäten (Besuche von Restaurants, Gaststätten, Kino, Theater, Sportstätten etc.) zu verbringen.
Es würde den Unfallversicherungsschutz unangemessen verkürzen, wenn eine betrieblich veranlasste Fahrt (die Rückkehr ins Übernachtungshotel nach einem Geschäftstermin) aufgrund einer kurzen privaten Aktivität nicht mehr erfasst wäre.
Das Landessozialgericht hat weiter ausgeführt, dass bei der Gewichtung zwischen der betrieblichen und der privaten Tätigkeit sowohl auf das zeitliche Verhältnis als auch auf die Dauer der gesamten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2012
Quelle: ra-online, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Niedersachsen_L-3-U-2812_Bei-einer-Geschaeftsreise-kann-auch-nach-einem-privaten-Abendessen-der-Unfallversicherungsschutz-wieder-aufleben~N14935
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14935
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.