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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, eine angestellten Zahnärztin erhielt von ihrem Arbeitgeber eine
Bei der Berechnung des Anspruchs ließ die Gemeinde die Umsatzbeteiligungen unberücksichtigt. Zur Begründung vertrat sie die Auffassung, dass dieser Teil des Einkommens steuerlich als "sonstige Bezüge" behandelt werde und das
Das LSG hat die Gemeinde zur Berücksichtigung der Umsatzbeteiligungen verurteilt. Es handele sich dabei um laufenden
"Das Urteil betrifft allerdings nicht den häufigeren Fall des Jahresbonus", erläutert Pressesprecher Carsten Kreschel "der Monatslohn steigt nur durch
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2019
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online
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Dokument-Nr. 28190
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