wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.09.2019
L 16 KR 73/19 -

Krankenkasse muss Kosten für Brustentfernung wegen Krebsangst nicht übernehmen

Psychischer Leidensdruck ist vorrangig psychotherapeutisch zu behandeln und rechtfertigt keinen operativen Eingriff

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Entfernung der Brustdrüsen mit Rekonstruktion durch Silikonimplantate wegen Angst vor einer Krebserkrankung bezahlen muss.

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine 45-jährige Frau aus der Nähe von Bremen geklagt. Sie hatte wiederholt gutartige Knoten (med.: Fibroadenome) in der Brust. Außerdem litt sie an Depressionen und Angstzuständen. Ihre Krankenkasse lehnte eine operative Entfernung der Brust ab, da bei gutartigen Knoten ein Überwachungs-, aber kein Operationsbedarf bestehe.

Klägerin verweist auf erhebliche psychische Belastung

Dem hielt die Frau entgegen, dass die Entwicklung bei ihr zu einer erheblichen psychischen Belastung geführt habe. Die Unsicherheit darüber, ob sich bereits ein bösartiger Tumor gebildet habe, könne sie auf Dauer nicht ertragen. Sie habe einen enormen Leidensdruck mit einer ausgeprägten Krebsangst (med.: Karzinophobie) entwickelt, die sie nicht zur Ruhe kommen lasse. Von einer Operation erhoffe sie sich die Erlösung von ihren Beschwerden.

LSG: Operation kommt nur bei einer bösartigen Erkrankung oder genetischer Vorbelastung in Betracht

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte die Rechtsauffassung der Krankenkasse. Eine Operation komme bei einer bösartigen Erkrankung oder einer genetischen Vorbelastung in Betracht, was jedoch von den beteiligten Gutachtern verneint worden sei. Es sei nicht entscheidend, dass wegen der Krebsangst ein psychischer Leidensdruck bei der Klägerin besteht, denn dieser sei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrangig psychotherapeutisch zu behandeln und rechtfertige keinen operativen Eingriff. Eine Behandlung psychischer Erkrankungen durch körperliche Eingriffe komme grundsätzlich nicht in Betracht. Vordergründig betrachtet könnten Auslöser von Ängsten zwar kurzfristig chirurgisch entfernt werden. Eine nachhaltige, kausale Therapie sei jedoch allein auf psychotherapeutischem Wege möglich. Die mit einer Operation verbundenen Erlösungshoffnungen könnten nicht Gegenstand einer Betrachtung sein, an deren Ende eine körperliche Operation aufgrund eines psychischen Auslösers stehe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2019
Quelle: Landesszialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Niedersachsen_L-16-KR-7319_Krankenkasse-muss-Kosten-fuer-Brustentfernung-wegen-Krebsangst-nicht-uebernehmen~N27854

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27854 Dokument-Nr. 27854

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.