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Das Landessozialgericht hat entschieden, dass der Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch eine Reihe von Erhaltungstatbeständen aufrechterhalten werden kann. Eine Arbeitnehmerin deren Zeitvertrag während der ersten Schwangerschaft ausläuft, kann daher nahtlosen Anspruch auf Mutterschaftsgeld für ein zweites Kind haben, wenn die Mutterschutzfrist noch während des Bezugszeitraums von Elterngeld für das erste Kind beginnt.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine Mutter (geb. 1981) aus Göttingen, die bis Ende 2015 befristet beschäftigt war. Während ihrer ersten Schwangerschaft lief der Zeitvertrag aus. Sie bezog für drei Wochen Arbeitslosengeld, danach
Ihre Krankenkasse lehnte die Zahlung von weiterem
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verurteilte die Krankenkasse zur Zahlung. Das Gericht verwies darauf, dass der vollwertige Versicherungsstatus als Arbeitslose durch eine Kette von nahtlosen Erhaltungstatbeständen aufrechterhalten worden sei. Denn die Frau habe sich - anders als im Leiturteil des Bundessozialgerichts - nicht vollständig aus dem Arbeitsleben gelöst bzw. ihre Beziehung zum Erwerbsleben abgebrochen. Es sei gerade nicht erforderlich, zunächst das erste
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28320
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