wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.01.2017
L 15 P 47/16 B ER, L 15 P 48/16 B ER, L 15 P 49/16 B ER -

Außerordentliche Kündigung von Versorgungs­verträgen durch Landesverbände der Pflegekassen wegen Abrechnungsbetrugs zulässig

Festhalten an Verträgen aufgrund unkorrekter Abrechnungen über längeren Zeitraum nicht zumutbar

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die außerordentlichen Kündigungen von Versorgungs­verträgen durch die Landesverbände der Pflegekassen in Niedersachsen wegen Abrechnungsbetrugs für rechtmäßig erklärt.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatten die Landesverbände der Pflegekassen Versorgungsverträge mit zwei von derselben Geschäftsführerin geführten Pflegeunternehmen, die in Cuxhaven Pflegedienste betreiben, wegen Abrechnungsbetruges außerordentlich gekündigt. Die von den Pflegeunternehmen angestrengten Eilverfahren, mit denen sie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer dagegen eingereichten Klagen erreichen wollten, blieben erfolglos.

Gericht hat keine Zweifel an Rechtmäßigkeit der Kündigungen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen führte in seinen Beschlüssen aus, dass keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im September 2016 ausgesprochenen fristlosen Kündigungen bestünden. Nach den maßgeblichen Vorschriften des Pflegeversicherungsrechts (§ 74 Abs. 2 SGB XI) kann der Versorgungsvertrag von den Landesverbänden der Pflegekassen auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn die Einrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Pflegebedürftigen oder deren Kostenträgern derart gröblich verletzt, dass ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist. Das gilt insbesondere dann, wenn Pflegebedürftige in Folge der Pflichtverletzung zu Schaden kommen oder die Einrichtung nicht erbrachte Leistungen gegenüber den Kostenträgern abrechnet.

Unkorrekte Abrechnungen über längeren Zeitraum rechtfertigen fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages

Die Richter haben ein derart gröbliches Fehlverhalten der Pflegeeinrichtung gegenüber den Kostenträgern bejaht. Die fehlerhafte Abrechnung von Leistungen der Tagespflege stehe aufgrund des Geständnisses der ehemaligen Geschäftsführerin und des sich darauf stützenden Urteils des Landgerichts Bremen (Urteil vom 18. November 2016 - Verurteilung wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges in 918 Fällen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren sowie Geldstrafe von 300.000 Euro) fest. Das Vertrauen in die Richtigkeit der Angaben eines Leistungserbringers sei ein wesentliches Fundament des Abrechnungssystems für Pflegeleistungen. Unkorrekte Abrechnungen über einen längeren Zeitraum erschütterten dieses Vertrauen grundlegend und rechtfertigten schon deshalb die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2017
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Niedersachsen_L-15-P-4716-B-ERL-15-P-4816-B-ERL-15-P-4916-B-ER_Ausserordentliche-Kuendigung-von-Versorgungsvertraegen-durch-Landesverbaende-der-Pflegekassen-wegen~N23785

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23785 Dokument-Nr. 23785

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.