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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen muss. Für Ausnahmen gelten enge Voraussetzungen.
Zugrunde lag der Fall eines 64-jährigen Hartz IV-Empfängers aus Bremen. Der Mann verlangte Mehrbedarfsleistungen von 150 Euro pro Monat für diverse pflanzliche und alternativmedizinische Präparate (Kytta, Quark, Retterspitz, Ingwer, Glucosamin, Zeel, Platinum-chloratum, Neurexan, Iso-C, Magnesium, Arnika, Infludoron und Dekristol). Er begründete dies damit, dass er herkömmliche Arzneimittel nicht vertrage. Da seine Krankenkasse für die Präparate nicht zahle, müsse das
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen lehnte hat einen Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen jedoch ab. Grundsätzlich müsse das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2019
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27006
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