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Empfänger von Hartz-IV müssen sich eine Steuererstattung des Finanzamts als Einkommen anrechnen lassen. Dies geht aus einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Im vorliegenden Fall erhielt ein Hartz-IV-Empfänger (Antragsteller) eine
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat diese Anrechnungspraxis bestätigt. Bei der Auszahlung einer
Nach § 11 Abs.1 SGB II seien als
Diese
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 4833
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