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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das Jobcenter des Landkreises Northeim vorläufig verpflichtet, einer 18-jährigen Auszubildenden eine Zusicherung für einen Umzug aus der Wohnung ihrer Mutter zu gewähren. Die Zusicherung wurde ihr zuvor mit der Begründung verweigert, die junge Erwachsene habe die Kosten für die eigene Wohnung vorrangig aus Jugendhilfeleistungen des Sozialamtes des Landkreises Northeim zu bestreiten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen der jungen Auszubildenden und ihrer Mutter war es wiederholt zu heftigen Streitigkeiten bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen, so dass im September 2016 sogar ein Polizeieinsatz erfolgte. Die junge Antragstellerin war daher bereits mehrfach vorübergehend bei einer Freundin oder in einer Jugendhilfeeinrichtung untergekommen. Die heimische Situation war wiederholt eskaliert, so dass auch die Jugendhilfe des Sozialamtes einen schnellstmöglichen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat dem Grunde nach den Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim bestätigt und das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2017
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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